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Altersarmut

Von Lutz Osterwald
 
Lösungsvorschläge:
 

1. Meine Überlegungen gehen davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Produkte gleich bleiben, auch wenn in Zukunft die Sozialbeitragspflichtigen weniger sein werden. Automatisierungen, Roboter, Computer und verbesserte Abläufe gleichen die weniger werdende menschliche Arbeitskraft aus. Logischerweise besteht somit kein Grund, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe schlechter zu stellen.
 
2. Das bisherige Versorgungssystem bleibt Grundlage. Aber wenn immer weniger Beitragspflichtige einen Rentner bezahlen müssen, dann ist  das nicht mehr ausreichend. Steuern, die schon jetzt mit mehr als 70 Mrd. Euro pro Jahr herangezogen werden, können nicht noch mehr genutzt werden, weil sie anderweitig benötigt werden. Der Vorschlag „Rentenalter ab 70“ scheint zwar logisch und richtig zu sein und ist für viele Berufe möglich, aber nicht für alle. Zum Beispiel für schwer körperlich Arbeitende. Der neueste Vorschlag, Rente mit 73 (Institut der Deutschen Wirtschaft),  läuft ebenso wie die Rente mit 70 auf eine  Ruhegeldkürzung hinaus.
 
3. Wenn das allen gemeinsam gehörende Volksvermögen, auch Luft, Wasser und Sonne, allen gleichermaßen zu Gute käme, gäbe es in der Zukunft keine Altersarmut! Jeder, auch die Rentner, sollte einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens für dessen Nutzung an die Rentenkasse zahlen. Umso mehr, je höher das Einkommen ist.
 
4. Steuerbetrug und Schwarzarbeit werden als das bezeichnet werden, was sie sind: Betrug an der Gemeinschaft. Jedem betroffenen Bürger sollte das klar werden und es sollte jeden zum Umdenken bringen. Mehreinnahmen sollen der Altersfürsorge zu gute kommen.
 
5. Rentenerhöhungen sollten nicht mehr prozentual, sondern linear erfolgen. Das heißt, jeder erhält die gleiche Summe. Dieses nun anders verteilte Geld steht zur Verfügung, um die niedrigsten Renten anzugleichen. Es ist dem Anstand geschuldet, die Schere zwischen den Beziehern hoher Renten und denen kleiner Renten sich nicht weiter öffnen zu lassen. Zum Vergleich: Ein Rentner, der 800 Euro monatliche Rente bezieht, erhält bei einer durchschnittlichen prozentualen Rentenerhöhung von 2% nach fünf Jahren etwas mehr als 80 Euro pro Monat mehr. Ein Rentner mit dem Höchstsatz von 2.200 Euro bekommt nach fünf Jahren ca. 240 Euro mehr für die gleiche (nämlich keine) Leistung. Fast dreimal mehr! Eine gleiche Erhöhungssumme für jeden ist gerechter, weil alle das gleiche tun.
 
6. Beamtenpensionen sind mit durchschnittlich 26.200 Euro netto im Jahr etwa 1,8fach höher als der Rentendurchschnitt. (ca. 14.000 Euro netto). Also fast das doppelte.
Das bleibt unangetastet.
Pensionserhöhungen sind höher als Rentenerhöhungen, weil sie sich auf den fast doppelten Betrag beziehen. Sie sind in der Regel auch zusätzlich in Prozenten höher ist als jene der Renten.
Der Abstand zu den Renten wird daher mit den Jahren immer  größer. Deswegen sollen Pensions- und Rentenerhöhungen mit gleicher Summe linear erfolgen.

7. Wenn die Bevölkerung diese Ungleichheiten begreift, wird sie sich zu Recht empören. Übrigens haben die Gewerkschaften dieses Prinzip verstanden und fordern nicht umsonst Sockelbeträge für Lohnerhöhungen, wenn auch zu zögerlich. Denn prozentuale  Lohnerhöhungen sind genauso unfair wie prozentuale Renten- und Pensionserhöhungen.
 
8. Die Renten gehören an die Pensionen angeglichen und nicht umgekehrt. Das fordert das Grundgesetz. Zu teuer? Wenn der Wille vorhanden ist, ist das möglich, wenn auch nicht von heute auf morgen.
    
9.  Die Entlassung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers aufgrund von Automatisierung sollte die Arbeitgeber verpflichten, die entsprechenden Sozialbeiträge weiter an die Rentenkassen zu zahlen.
Helmut Rhode, ehemals Minister im Kabinett Schmidt, hat das bereits 1977 gefordert. Er nannte das "Maschinensteuer". Wäre man ihm gefolgt, wären heute gerechtere Renten möglich. Selbstverständlich beziehen sich diese Abgaben nur auf den Arbeitgeberanteil und sind nur fällig, solange die Entlassenen keine neue Arbeit gefunden haben. Die Abgaben sind zumutbar, weil der Austausch eines Arbeitnehmers gegen eine Maschine eine Einsparung bedeutet. Eine befreiende Wirkung, weil die Entlassung auf Grund geschwundener Aufträge erfolgt, müsste nachgewiesen werden.

10. Spitzeneinkommen sollten höher besteuert werden. Dass die Progression bei 500.000 Euro aufhört, ist nicht in Ordnung.
 
11. Gewinne der Staatsunternehmen sollten der Altersversorgung zu gute kommen.

12. Die derzeitige Sparquote von 9% wird fast ausschließlich bei hohen Einkommen erzielt. Sie ist insofern keine Sparquote, sondern eine "Nichtausgebenkönnenquote". Sie schafft für die Kleinverdiener kein Polster für das Alter.
 
13. Die Niedrigzinspolitik wird oft als Tod des Vermögensaufbaus bezeichnet. Eine Hochzinspolitik scheint für den Sparer gut zu sein. Wenn aber die Inflation die Zinsen auffrisst, gibt es keinen Unterschied mehr. Der Sparer wird immer benachteiligt. Für mich ist die Deflation in vieler Beziehung gut für die Rentner.